Ab 04. Mai 2009 treten neue Regelungen bei der Visumerteilung für die Einreise nach Republik Aserbaidschan in Kraft.
Grundsätzlich ist für Fremde zur Einreise nach der Republik Aserbaidschan ein gültiger Pass erforderlich. Sofern nicht anderslautende Vereinbarungen oder Bestimmungen zur Anwendung kommen, benötigen ausländische Staatsbürger zur Einreise nach Republik Aserbaidschan ein Visum.
Die Staatsangehörigen der Republik Österreich, Republik Slowenien und Slowakischen Republik sowie Drittstaatsangehörige, die in diesen Ländern über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verfügen, müssen ein Visum in der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Wien beantragen. Die Drittstaatsangehörigen aus Österreich, Slowenien und Slowakei müssen eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels in diesen Ländern vorlegen.
Die Gültigkeitsdauer des einmaligen oder zweimaligen Einreisevisums beträgt von 3 Tage bis 3 Monate. Die Gültigkeit des mehrmaligen Einreisevisums ist in der Regel 1 Jahr.
Die Ausländer, die sich für mehr als 30 Tage in Aserbaidschan aufzuhalten beabsichtigen, müssen sich, ungeachtet die Gültigkeit des Visums und der Aufenthaltsdauer, bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde anmelden.
Für die Visumerteilung müssen die österreichischen, slowakischen und slowenischen Staatsangehörigen sowie die Staatsbürger der anderen Schengen-Staaten folgende Gebühren bezahlen:
Einmaliges und zweimaliges Einreisevisum – 60 Euro;
Mehrmaliges Einreisevisum – 250 US $ (äquivalent in Euro);
Transitvisum – 20 US $ (äquivalent in Euro);
Touristenvisum - 20 US $ (äquivalent in Euro).
In der Regel das Visum muss persönlich beantragt werden. Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Im Falle des negativen Bescheides des Antrages werden die Gebühren nicht zurückerstattet. Nicht ausreichende Unterlagen können nicht akzeptiert werden. In manchen Fällen hat die Botschaft das Recht, zusätzliche Unterlagen zu verlangen.
Der Parteienverkehr der Konsularabteilung für die Visumbeantragung ist jeden Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 9.30 – 12.30 (ausgenommen offizielle Feiertage).
FÜR DIE GESCHÄFTSREISE:
1. Reisepass (gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes) + Kopie der Lichtbildseite und derjenigen Seiten des Passes, die Visa, Stempel und Eintragungen enthalten
2. Vollständig in deutscher, englischer oder aserbaidschanischer Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Bitte genaue Reisedaten eintragen und beide Seiten ausfühlen).
3. 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
4. Original der Einladung von Ihrem aserbaidschanischen Geschäftspartner (juristische Personen, staatliche Behörden, verschiedene staatliche oder nichtstaatliche Organisationen).
Diese Einladung muss folgendes beinhalten:
Kompletter juristischer Name, Branche, Adresse, UID –Nummer der einladenden Seite
Vorname, Nachname und Funktion jener Person, welche die Einladung unterschrieben hat.
Ausführliche Erklärung des Reisezwecks.
Dauer und Ort der Reise.
Diese Einladung muss von Ihrem aserbaidschanischen Geschäftspartner in die Konsulardirektion des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan gesendet und dort registriert werden.
5. Arbeitsbestätigung (in Briefform)
In diesem Dokument muss Ihre Funktion, Reisezweck und Dauer angegeben werden.
6. Visumgebühr.
FÜR DIE BESUCHREISE:
1. Reisepass (gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes) + Kopie der Lichtbildseite und derjenigen Seiten des Passes, die Visa, Stempel und Eintragungen enthalten
2. Vollständig in deutscher, englischer oder aserbaidschanischer Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Bitte genaue Reisedaten eintragen und beide Seiten ausfühlen).
3. 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate).
4. In der Konsulardirektion des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan registrierte Einladung.
Die einladende Person muss in der Konsulardirektion des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan erforderliche Formulare ausfüllen und die Einladung registrieren lassen.
5. Arbeitsbescheinigung mit Angaben zur Höhe des Gehalts, zur Funktion innerhalb der Firma (staatliche Behörde) und zum Zeitpunkt der Einstellung o d e r Nachweis über Registrierung einer eigenen Firma + Kopie
oder
Nachweis eigener finanzieller Mittel für die Bestreitung der Aufenthaltskosten anhand aussagekräftiger Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen aus den letzten 3 Monaten
6. Visumgebühr.
FÜR DIE TOURISTENREISEN:
1. Reisepass (gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes) + Kopie der Lichtbildseite und derjenigen Seiten des Passes, die Visa, Stempel und Eintragungen enthalten
2. Vollständig in deutscher, englischer oder aserbaidschanischer Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Bitte genaue Reisedaten eintragen und beide Seiten ausfühlen).
3. 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate).
4. Original + Kopie des Reisedokuments (Touristische Voucher), das Ihnen Ihr Reisebüro in Aserbaidschan ausgestellt hat.
5. Visumgebühr.
FÜR DIE DIPLOMATEN UND MITGLIEDER DER OFFIZIELLEN DELEGATIONEN:
1. Diplomatischer Pass oder Dienstpass (gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes)
2. Legitimationskarte, die vom Außenministerium jenes Landes (Österreich, Slowakei oder Slowenien), wo Sie akkreditiert sind, ausgestellt wurde.
3. Vollständig in deutscher, englischer oder aserbaidschanischer Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Bitte genaue Reisedaten eintragen und beide Seiten ausfühlen).
4. 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate).
5. Verbalnote des Außenministerium jenes Landes oder Verbalnote der Botschaft oder jener internationaler Organisation, die von Ihnen repräsentiert wird.
FÜR TRANSITREISEN:
1. Reisepass (gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes) + Kopie der Lichtbildseite und derjenigen Seiten des Passes, die Visa, Stempel und Eintragungen enthalten/span>
2. Vollständig in deutscher, englischer oder aserbaidschanischer Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Bitte genaue Reisedaten eintragen und beide Seiten ausfühlen).
3. 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate).
4. Unterlagen, welche die Transitreise nachweisen:
Flug-, Zug- oder Schiffticket in das Zielland;
Einreisevisum für das Zielland (wenn es mehrere sind, dann in das letzte Land)
5. Arbeitsbescheinigung mit Angaben zur Höhe des Gehalts, zur Funktion innerhalb der Firma (staatliche Behörde) und zum Zeitpunkt der Einstellung o d e r Nachweis über Registrierung einer eigenen Firma + Kopie
6. Visumgebühr